Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
1. Gegenstand / Geltung
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der
AS SmartBiz Consulting GmbH
FN 634778 y
Franz-Grubbauer-Straße 8, 3350 Haag
E-Mail: schimbaeck@smartbiz.at / Web: https://www.smartbiz.at („SmartBiz“)
gelten im Falle der Einbeziehung für sämtliche Angebote, Rechtsgeschäfte und Leistungen von und mit SmartBiz an Unternehmen im Sinne des Unternehmensgesetzbuches („UGB“) in der jeweils geltenden Fassung (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftraggeber“; gemeinsam mit SmartBiz die „Vertragsparteien“).
1.2 SmartBiz ist nur bereit, zu den in den vorliegenden AGB geregelten Bedingungen mit Auftraggebern zu kontrahieren und diesen ihre Leistungen (einschließlich Neben- und Zusatzleistungen) ausschließlich auf Grundlage dieser AGB anzubieten. Auftrags-, Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen der Auftraggeber sind ausgeschlossen – und zwar auch dann, wenn SmartBiz diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat – und gelten nur, sofern und soweit deren Geltung von SmartBiz ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurde. Durch konkludente (Erfüllungs-)Handlungen oder ein Schweigen von SmartBiz werden auftraggeberseitige Bedingungen nicht akzeptiert.
1.3 Im Falle der Einbeziehung dieser AGB in ein Rechtsgeschäft gelten diese AGB auch für alle künftigen und verlängerten Verträge zwischen SmartBiz und dem Auftraggeber, soweit nicht beim künftigen Vertragsabschluss im Einzelfall ausdrücklich schriftlich andere Bedingungen vereinbart werden.
1.4 SmartBiz ist berechtigt, diese AGB ohne Angabe von Gründen jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.5 Diese AGB können elektronisch auf der Website von SmartBiz unter www.smartbiz.at abgerufen, ausgedruckt, gedownloadet und auf einem Speichermedium gespeichert werden.
2. Leistungen von SmartBiz
2.1 SmartBiz erbringt in erster Linie Leistungen im Bereich Consulting / Beratung, wobei die Beratungsleistungen insbesondere wirtschaftliche, rechtliche, technische oder strategische Zusammenhänge betreffen (Management-, Personal-, Strategie-, Finanz-, Restrukturierungs-, Organisationsberatung, etc).
2.2 Daneben erbringt SmartBiz Leistungen zur Wissensvermittlung und Weiterbildung, wobei SmartBiz vor allem Kurse, Seminare und Schulungen zu unterschiedlichen Themen plant und durchführt.
2.3 Angaben von SmartBiz hinsichtlich der Art und Ausführung ihrer Leistungen und Ergebnisse welcher Art auch immer – insbesondere in von SmartBiz übermittelten (Projekt-)Konzepten, auf der Website von SmartBiz oder in sonstigen (auch digitalen) Inhalten – sind unverbindlich, soweit eine Verbindlichkeit oder bestimmte Eigenschaften oder eine Beschaffenheit seitens SmartBiz nicht ausdrücklich, schriftlich zugesagt wird.
3. Angebot / Vertragsabschluss
3.1 Der Umfang der konkreten Leistungen von SmartBiz richtet sich nach dem jeweiligen schriftlichen Angebot von SmartBiz.
3.2 Angebote von SmartBiz sind 3 (drei) Wochen gültig, sofern im konkreten Angebot nichts anderes angegeben ist.
3.3 Ein Vertrag mit SmartBiz kommt mit dem Zugang des vom Auftraggeber unterfertigten, schriftlichen Angebotes bei SmartBiz zu Stande.
3.4 Mündliche sowie zusätzliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich von SmartBiz bestätigt werden, haben keine Gültigkeit. Zusatzleistungen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren und werden gesondert verrechnet.
4. Durchführung von Leistungen von SmartBiz
4.1 Allgemeines
4.1.1 SmartBiz schuldet nur eine sorgfältige Erbringung der im jeweiligen Angebot bezeichneten Leistungen. Einen (wie auch immer gearteten) Erfolg schuldet SmartBiz hingegen nicht
4.1.2 SmartBiz ist berechtigt, die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und übermittelten Unterlagen sowie Daten als richtig und vollständig anzusehen und dem Auftrag zu Grunde zu legen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, ist SmartBiz nicht verpflichtet, etwaige Unrichtigkeiten festzustellen und den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
4.1.3 SmartBiz ist berechtigt, sachkundige Dritte oder Kooperationspartner ihrer Wahl zur gänzlichen oder teilweisen Durchführung und Erfüllung vereinbarter Leistungen heranzuziehen.
4.1.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von 3 (drei) Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses – ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch SmartBiz – keine (wie auch immer geartete) Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich SmartBiz gemäß Punkt
4.1.3. zur gänzlichen oder teilweisen Durchführung und Erfüllung vereinbarter Leistungen bedient bzw. bedient hat. Der Auftraggeber wird diese Personen oder Gesellschaften – ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch SmartBiz – insbesondere nicht mit gleichen oder ähnlichen Tätigkeiten bzw. Leistungen beauftragen, die auch SmartBiz anbietet.
4.1.5 SmartBiz ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber – nach Beendigung des jeweiligen Auftrages – auf Umstände / Verhältnisse hinzuweisen, die sich seit dem Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages bzw dessen Durchführung geändert haben.
4.1.6 Von SmartBiz angegebene Termine und Zeitpläne für Leistungen oder Teilen davon sind bestmögliche Schätzungen und, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, nicht bindend.
4.2 (Mitwirkungs-)Pflichten des Auftraggebers
4.2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, SmartBiz – auch ohne gesonderte Aufforderung – sämtliche erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen bzw zu erteilen, die für die Durchführung der Leistungen von SmartBiz von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung durch SmartBiz bekannt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass von ihm allenfalls zur Verfügung gestellte, personenbezogene Daten von SmartBiz im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet werden dürfen.
4.2.2 Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, SmartBiz auch über vor der Auftragserteilung an SmartBiz durchgeführte und / oder laufende Beratungen (ungeachtet des konkreten Beratungsbereiches) umfassend zu informieren, sofern dies für die Leistungsbringung durch SmartBiz von Relevanz ist oder mit dieser im Zusammenhang steht.
4.2.3 Sofern und soweit eine vereinbarte Leistung von SmartBiz ein Tätigwerden von SmartBiz vor Ort am Sitz bzw an einem Standort oder einer sonstigen Räumlichkeit des Auftraggebers erfordert, wird der Auftraggeber SmartBiz die notwendige Büroinfrastruktur unentgeltlich bereitstellen und dafür Sorge tragen, dass alle organisatorischen Rahmenbedingungen vorliegen und SmartBiz eine ungestörte Leistungserbringung möglich ist.
4.2.4 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass allenfalls im Angebot beschriebene Voraussetzungen und Rahmenbedingungen auf Seiten des Auftraggebers während der Leistungsbringung durch SmartBiz vollständig erfüllt werden bzw vorliegen.
4.2.5 Der Auftraggeber und dessen Organe sind alleine für die Wahrnehmung sämtlicher Managementfunktionen und für sämtliche Managemententscheidungen auf Ebene des Auftraggebers verantwortlich (insbesondere auch über den Abschluss von Verpflichtungsgeschäften und die unternehmerische Umsetzung von Maßnahmen).
4.2.6 Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der ihm als Verantwortlichen der Datenverarbeitung obliegenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß der DSGVO und den jeweils einschlägigen nationalen Datenschutzgesetzen (in Österreich: Datenschutzgesetz – „DSG“), insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und der Datenweitergabe bzw -offenlegung an SmartBiz, für die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Person(en) und für die Informationspflichten gemäß Art 12 ff DSGVO selbst verantwortlich.
5. Vertragslaufzeit
5.1 Allgemeines / Kündigung
5.1.1 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und SmartBiz beginnt mit dem Zugang des vom Auftraggeber unterfertigten, schriftlichen Angebotes bei SmartBiz gemäß Punkt 3.3. oder der Aufnahme der vereinbarten Tätigkeiten bzw. Leistungen und endet grundsätzlich mit der Erfüllung der vereinbarten Tätigkeiten bzw. Leistungen oder (im Falle der Vereinbarung einer Befristung) durch Zeitablauf.
5.1.2 Ein „Dauerauftrag“ im Sinne eines Dauerschuldverhältnisses kann (ungeachtet ob befristet oder unbefristet) – sofern schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist – von beiden Vertragsparteien schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
5.2 Vorzeitige Auflösung
1. Bei Vorliegen wichtiger Gründe haben sowohl SmartBiz als auch der Auftraggeber das Recht, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung mittels nachweislicher Erklärung in Textform (zB eingeschriebener Brief oder E-Mail) aufzulösen.
2. Ein wichtiger Grund, der SmartBiz zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn
a) der Auftraggeber mit seinen (Leistungs- und Mitwirkungs-)Pflichten in Verzug (insbesondere Zahlungsverzug und Verzug mit der Bereitstellung von Unterlagen, Daten und / oder Informationen) ist und diese trotz Mahnung und Setzung oder Gewährung einer angemessenen Nachfrist nicht vertragsgemäß erbringt;
b) Umstände eintreten, die nicht von SmartBiz zu vertreten sind (insbesondere Verzögerungen seitens des Auftraggebers oder von beigezogenen Dritten bzw Kooperationspartnern von SmartBiz), und welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch SmartBiz unmöglich machen;
c) der Auftraggeber gegen Rechtsvorschriften oder gegen wesentliche Bestimmungen des mit SmartBiz abgeschlossenen Vertrages oder dieser AGB verstößt;
d) Zweifel an der Bonität bzw Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers eintreten;
e) eine Fortführung des Auftrags rechtswidrig wäre, insbesondere wenn die Auftragsfortführung im Widerspruch zu Unabhängigkeitsbestimmungen oder Berufsgrundsätzen stünde.
3. Der Auftraggeber vergütet SmartBiz die bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen und entschädigt SmartBiz für alle im Zusammenhang mit der Kündigung entstandenen Kosten und Aufwendungen.
6. Honorar / Rechnung / Zahlungsbedingungen
6.1 Die Höhe des Honorars von SmartBiz richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und ist im Angebot von SmartBiz angegeben. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung wird ein angemessenes Honorar geschuldet. Das Honorar von SmartBiz versteht sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sohin netto.
6.2 Kostenvoranschläge von SmartBiz werden ohne Gewähr erstellt und sind – sofern im Einzelfall nicht schriftlich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde – entgeltlich. Erfolgt eine Beauftragung von SmartBiz mit sämtlichen im jeweiligen Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
6.3 Der Honoraranspruch von SmartBiz entsteht grundsätzlich – sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart worden ist – mit der Erbringung jeder einzelnen durch SmartBiz erbrachten (Teil-)Leistung. Bei Vereinbarung eines Zeithonorars entsteht der Honoraranspruch pro rata mit der Dauer der erbrachten Leistungen. Bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars entsteht der Honoraranspruch – unabhängig von der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch SmartBiz – mit dem Erreichen oder dem Eintritt des definierten Erfolgsergebnisses, insbesondere etwa mit dem Abschluss eines Verpflichtungsgeschäftes (oder wesentlicher Teile davon) durch den Auftraggeber. Sofern der Vertrag mit SmartBiz (aus welchem Grund auch immer) durch den Auftraggeber beendet worden ist, bevor SmartBiz einen Anspruch auf das Erfolgshonorar erworben hat und sodann binnen 2 (zwei) Jahren das definierte Erfolgsergebnis (oder ein ähnlicher Vorgang mit wirtschaftlich ähnlichem Gehalt) eintritt, hat SmartBiz einen Anspruch auf das gesamte Erfolgshonorar. Der Auftraggeber hat SmartBiz über den Erfolgseintritt umgehend zu informieren und SmartBiz über deren Verlangen sämtliche für die Beurteilung des Erfolgseintrittes und der Höhe des Erfolgshonorars erforderlichen Unterlagen offenzulegen.
6.4 Die Abrechnung seitens SmartBiz erfolgt mangels anderslautender Vereinbarung monatlich im Nachhinein jeweils zum Monatsletzten. SmartBiz ist zudem berechtigt, dem Auftragsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen sowie Vorauszahlungen zu verlangen.
6.5 Sofern nicht ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden, sind Rechnungen von SmartBiz sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 456 UGB) als vereinbart.
6.6 Sofern für die Erbringung von Leistungen im vereinbarten Umfang ein Pauschalentgelt vereinbart worden ist, werden alle über den vereinbarten Umfang hinausgehenden (Einzel-)Leistungen von SmartBiz gesondert zur Abrechnung gebracht. Ebenso gesondert abgerechnet werden sämtliche für die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung durch SmartBiz anfallenden Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc.
6.7 Im Falle eines Zahlungsverzuges und nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber mittels Zahlungserinnerung / Mahnung gesetzten Nachfrist von zumindest 7 (sieben) Tagen ist SmartBiz berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Entgelte (inklusive gesetzlicher Verzugszinsen und Betreibungskosten) vorübergehend auszusetzen. Unbeschadet dieses Rechtes ist SmartBiz zum Vertragsrücktritt aus wichtigem Grund (vgl Punkt 5.2.) berechtigt. Bei Zahlungsverzug mit einer Teil- oder Ratenzahlung tritt Terminverlust ein und wird die gesamte noch aushaftende Forderung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig.
6.8 Allfällige Einwendungen gegen Honorare müssen innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich gegenüber SmartBiz geltend gemacht werden. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb dieser Frist gilt als Anerkenntnis des Honorars.
6.9 Im Falle einer Beanstandung der Leistungen von SmartBiz ist der Auftraggeber – außer bei offenkundigen, wesentlichen Mängeln – nicht (auch nicht teilweise) berechtigt, SmartBiz zustehende Honorare, sonstige Entgelte, Kostenersätze und Vorschüsse (Vergütungen) zurückzubehalten.
6.10 SmartBiz ist zur elektronischen Rechnungsausstellung und übermittlung an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse berechtigt.
7. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien (einschließlich Mitarbeiter sowie hinzugezogene Dritte und Kooperationspartner) sind verpflichtet, über wechselseitig offengelegte (insbesondere personenbezogene) Daten, Informationen, Auswertungen, Ergebnisse, Stellungnahmen, Gutachten und Berichte sowie sämtliche im Zuge des Vertragsverhältnisses stattgefundenen Vorgänge und Gespräche aller Art strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann zu wahren und diese geheim zu halten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auf unbegrenzte Dauer und bleibt auch nach Beendigung des abgeschlossenen Vertrages (aus welchem Grunde auch immer) vollinhaltlich aufrecht bestehen.
8. Referenznennung / Direktwerbung
8.1 SmartBiz ist berechtigt, (i) den Auftraggeber bzw dessen Unternehmen und das konkrete Projekt in die Referenzliste von SmartBiz aufzunehmen und (ii) diese Referenz – samt Nennung des Unternehmensnamens und der Wiedergabe von Kennzeichenrechten des Auftraggebers (insbesondere von Marken) sowie einer allgemeinen Beschreibung des Projektes bzw der Leistungen von SmartBiz – Dritten gegenüber zu erwähnen und für eigene Werbezwecke zu nutzen, insbesondere durch Nennung und Auflistung auf der Website von SmartBiz, in Aussendungen, Verkaufsfoldern und auf Social-Media-Kanälen.
8.2 SmartBiz ist weiters berechtigt, dem Auftraggeber wiederkehrend allgemeine Informationen im Zusammenhang mit den Leistungen von SmartBiz elektronisch (insbesondere per E-Mail) zu übermitteln. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er das Recht hat, der Zusendung von Direktwerbung jederzeit zu widersprechen.
9. Lizenz / Gewerbliche Schutzrechte / Immaterialgüterrechte
9.1 Sämtliche von SmartBiz oder den ihr zurechenbaren Personen verfassten physischen oder elektronischen Unterlagen und Inhalte (insbesondere Angebote, [Projekt-]Konzepte, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten, Präsentationen etc.) verbleiben im geistigen Eigentum bzw – sofern sie als Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes („UrhG“) urheberrechtlich geschützt sind – im Urheberrecht von SmartBiz. Dem Auftraggeber ist ausschließlich die unveränderliche, persönliche und private Nutzung derselben in dem Umfang gestattet, als dies vom konkreten Auftrag und den Leistungen von SmartBiz gedeckt ist. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere eine gewerbliche bzw kommerzielle Nutzung und Verwertung, Veränderung (zB Modifizierung, Adaptierung und Dekompilierung), Vervielfältigung, Verarbeitung oder eine Verbreitung, Weitergabe bzw Offenlegung an Dritte – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von SmartBiz.
9.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er (i) über sämtliche für die Bearbeitung durch SmartBiz notwendigen Eigentums- und Immaterialgüterrechte (Urheber-, Verwertungs-, Patent-, Marken-, Lizenz- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) hinsichtlich der an SmartBiz übermittelten, überlassenen oder in sonstiger Weise offengelegten Inhalte verfügt und (ii) die an SmartBiz übermittelten, überlassenen oder in sonstiger Weise offengelegten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die eine Nutzung, Veränderung, Bearbeitung oder Verwertung durch SmartBiz ausschließen oder einschränken, und keine Rechte Dritter und keine Rechtsvorschriften verletzt werden.
9.3 Im Falle einer Inanspruchnahme von SmartBiz durch Dritte aus oder im Zusammenhang mit einer vom Auftraggeber zu vertretenen Verletzung dieses Punktes 9. ist der Auftraggeber verpflichtet, SmartBiz verschuldensunabhängig im vollen Umfang und einschließlich sämtlicher (Gerichts- und Rechtsanwalts-)Kosten für eine Anspruchsabwehr schad- und klaglos zu halten.
10. Gewährleistung / Haftung
10.1 SmartBiz haftet nicht für einen (wie auch immer gearteten) Erfolg.
10.2 Schadenersatzansprüche gegen SmartBiz sind – mit Ausnahme von Personenschäden – in Fällen leichter und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. SmartBiz haftet daher – ausgenommen für Personenschäden – nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit.
10.3 SmartBiz haftet nicht für bloße (reine) Vermögensschäden, Folgeschäden, immaterielle und indirekte (mittelbare) Schäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, entgangenen Gewinn sowie bei Zufällen und Fälle höherer Gewalt. SmartBiz haftet auch nicht für Schädigungen durch Personen, für welche sie gemäß zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht zu haften hat. Soweit die Haftung von SmartBiz nicht ohnedies ausgeschlossen ist, trägt der Auftraggeber die Beweislast für das Vorliegen eines Verschuldens von SmartBiz und der ihr zurechenbaren Personen und ist die Haftung von SmartBiz der Höhe nach mit der Auftragssumme, maximal jedoch mit der für den konkreten Fall zur Verfügung stehenden Haftpflichtversicherungssumme beschränkt.
10.4 Soweit die Haftung von SmartBiz ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für ihre Organe, Machthaber, Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen (zB beigezogene Dritte und Kooperationspartner).
10.5 Schadenersatzansprüche gegenüber SmartBiz sind – bei sonstigem Ausschluss – innerhalb von 3 (drei) Monaten, nachdem der Auftraggeber von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 3 (drei) Jahren ab Kenntnisnahme hiervon gerichtlich geltend zu machen.
10.6 Eine Haftung von SmartBiz gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber wird ausdrücklich ausgeschlossen. Werden Unterlagen von SmartBiz mit deren Zustimmung an Dritte weitergegeben, wird dadurch keine Haftung von SmartBiz dem Dritten gegenüber begründet. Sollte SmartBiz ausnahmsweise gegenüber einem Dritten haften, so gelten die in diesem Punkt 10. vereinbarten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen nicht nur im Verhältnis zwischen SmartBiz und dem Auftraggeber, sondern auch gegenüber dem Dritten. Sollte ein Dritter (aus welchem Rechtsgrund auch immer) Schadenersatzansprüche gegenüber SmartBiz geltend machen, wird der Auftraggeber SmartBiz vollkommen schad- und klaglos halten.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen enthalten die Datenschutzinformationen von SmartBiz, elektronisch abrufbar unter www.smartbiz.at.
11.2 Rechtsnachfolge / Übertragung
Sofern zwischen SmartBiz und dem Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen diesen AGB unterliegenden Vertrag sowie die darin enthaltenen Rechte und Pflichten vollinhaltlich und uneingeschränkt auf allfällige Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger zu überbinden und diese wiederum zur Überbindung zu verpflichten. Die Übertragung eines diesen AGB unterliegenden Vertrages (dh der gesamten Vertragsposition) sowie einzelner darin geregelter Rechte und Pflichten durch den Auftraggeber im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SmartBiz. SmartBiz ist hingegen berechtigt, den abgeschlossenen Vertrag (dh die gesamte Vertragsposition) sowie einzelne darin geregelte Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
11.3 Anfechtungsverzicht
Die Vertragsparteien verzichten – soweit nach zwingendem Recht zulässig – darauf, den abgeschlossenen Vertrag zwecks Anpassung oder Aufhebung (jedenfalls aber wegen Irrtums, laesio enormis und Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage) anzufechten oder geltend zu machen, er sei nicht gültig zustande gekommen oder nichtig, und anerkennen, dass Leistung und Gegenleistung in einem ortsüblichen und angemessenen Verhältnis stehen und sie auch bei Vorliegen des Tatbestandes des § 934 ABGB den Vertrag mit gleichem Inhalt abgeschlossen hätten.
11.4 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
11.4.1 Das Vertragsverhältnis (einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens, der Einbeziehung und Geltung der vorliegenden AGB und der Vor- und Nachwirkungen) und alle außervertraglichen Schuldverhältnisse, die sich zwischen den Vertragsparteien ergeben bzw ergeben können, unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtsabkommens (CISG).
11.4.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Angeboten sowie vorvertraglichen und vertraglichen Verhältnissen von und mit SmartBiz, wozu auch Streitigkeiten über deren Gültigkeit und ihrer Vor- und Nachwirkungen zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von SmartBiz (siehe Punkt 1.1.) vereinbart.
11.4.3 Streitigkeiten welcher Art auch immer (sei es über die Leistungserbringung oder über die Vergütung) berechtigen den Auftraggeber nicht, seine (Zahlungs-)Leistungen vorübergehend oder endgültig auszusetzen, einzustellen oder zu verweigern.
11.4.4 Erfüllungsort für Leistungen beider Vertragsparteien ist der Sitz von SmartBiz (3350 Haag).
11.5 Abschließende Regelung / Formgebote
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform im Sinne des § 886 ABGB. Gleiches gilt für den Verzicht auf das vereinbarte Schriftformerfordernis.
11.6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung eines mit SmartBiz abgeschlossenen Vertrages (einschließlich dieser AGB) ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, anstelle der nicht rechtswirksamen oder undurchführbaren Bestimmung unverzüglich eine solche schriftlich festzulegen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle von ergänzungsbedürftigen Regelungslücken.
11.7 Verzichtsfiktion und Anerkenntnis
Aus Handlungen oder Unterlassungen von SmartBiz kann kein Verzicht auf Rechte und kein (konstitutives oder deklaratives) Anerkenntnis von Pflichten von SmartBiz abgeleitet werden, wenn ein solcher von SmartBiz nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wurde. Dagegen anerkennt der Auftraggeber durch eine gänzliche oder teilweise Bezahlung von Rechnungen von SmartBiz die vertragskonforme bzw mangel- und schadensfreie Leistung von SmartBiz.
11.8 Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte
Dem Auftraggeber aufgrund dispositiver gesetzlicher Vorschriften zustehende Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte (insbesondere gemäß §§ 471, 1052 ABGB und §§ 369 f UGB idgF) sind ausgeschlossen. Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche von SmartBiz mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.